Das Leitbild Grundsätze der Genossenschaft VEBO
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Leitbild VEBO
I. Zweck der Genossenschaft VEBO ist die Förderung der gesellschaftlichen Eingliederung der Behinderten in jeder Hinsicht. Von geglückter Eingliederung kann dann gesprochen werden, wenn die Differenz zwischen den gesellschaftlichen Erwartungen und den individuellen Möglichkeiten der betroffenen Menschen aufgehoben oder überbrückt werden kann .Dies kann einerseits dadurch geschehen, dass die gesellschaftliche Toleranz und die Anpassungfähigkeit der Behinderten erhöht werden und andererseits durch die Schaffung von vermittelnden Institutionen. Behinderung wird somit nicht als Merkmal des Betroffenen gesehen, sondern als ein komplexes dynamisches Phänomen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Eichtig ist dabei die Respektierung des Rechtes, der von Behinderung betroffenen Menschen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Da sich Behinderung in allen Lebensbereichen, allen Lebensaltern, allen Schweregraden und in vielfältiger Art einstellen kann , schliesst die VEBO keine Eingliederungsaufgaben grundsätzlich aus. Die VEBO versteht sich als Teil des kantonalen, resp. regionalen Netzes der Behindertenhilfe. Sie strebt keine Monopolstellung an und sucht die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
II. Die VEBO leistet bei einem ausgewiesenen Bedarf nach Massgabe ihrer Möglichkeiten, und in der Koordination mit anderen Trägern, Beiträge zur gesellschaftlichen Eingliederung von Behinderten in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit/Bildung.
a.)Individuelle Anpassung:
Durch Ausbildung, Beratung und Sachhilfe lässt sich die Chance erhöhen, dass die Behinderten den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen können und zu einer weitgehend selbstständigen Lebensführung befähigt werden.
b.)Gesellschaftliche Anpassung:
Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird vesucht, die Erwartungshaltungen des gesellschaftlichen Umfeldes günstig zu beeinflussen, und damit die Eingliederungsaussichten zuverbessern.
c.)Institutionelle Zwischenglieder:
In vielen Fällen ist aber die gesellschaftliche Integration nur durch institutionelle Vermittlung, d.h. durch Integration des behinderten Menschen in eine gesellschaftlich integrierte Einrichtung der Behindertenhilfe möglich, wie beispielsweise in ein Wohnheim eine Geschützte Werkstätte oder den Bildungsclub.
Diese vielfältigen Aufgaben können nur mit einer Organisationsform bewältigt werden, die zur jeweiligen Aufgabenerfüllung die erforderlichen Mittel und Kompetenzen auf die Ebene der konkret Handelnden delegiert und somit deren weitgehende Selbststeuerung d.h. Autonomie ermöglicht.
III. Bei all ihren Angeboten orientiert sich die VEBO an den rechtmässigen Anspüchen und Bedürfnissen der Behinderten, aber auch an jenen des Gemeinwesens, sowie der Geschäftskunden und Lieferanten. Den Anliegen der Behinderten kommt innerhalb der VEBO Priorität zu, sie dürfen jedoch nicht ausserhalb der gesellschaftlichen Bezüge stehen, wenn Integration wirklich ernst genommen wird. Das faire Abwägen der verschiedenen Interessen ist wichtig und deshalb ein Qualitätsmerkmal der VEBO.
IV. Die Qualitätsansprüche an die Genossenschaft VEBO beziehen sich auf Ihre Offenheit gegenüber Anliegen von Behinderten und die Angemessenheit des Eingliederungsangebotes. Dieses soll den Behinderten die erforderlichen Hilfen und den notwendigen Schutz gewähren, jedoch nicht unnötig einschränken oder bevormunden. Der Verwaltungsrat und die Direktion werden deshalb immer wieder neu entscheiden müssen, ob bestehende Angebote erhalten oder verbessert werden müssen, oder gar neue Aufgaben übernommen werden sollen . In den einzelnen Bereichen, Sektionen, Geschützten Werkstätten und Gruppen misst sich die Qualität der Arbeit an den spezifischen Dienstleistungen für die behinderten Menschen und an den gefertigten Produkten.
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